Ferienzeiten in Hessen

2024 2025 2026
Ostern/Frühjahr 25.03. – 13.04. 07.04. – 21.04. 30.03. – 10.04.
Sommer 15.07. – 23.08. 07.07. – 15.08. 29.06. – 07.08.
Herbst 14.10. – 25.10. 06.10. – 18.10. 05.10. – 17.10.
Weihnachten 23.12. – 10.01. 22.12. – 10.01. 23.12. – 12.01.

Es ist immer der erste und letzte Ferientag (Montag bzw. Samstag) angegeben.

Wichtige Information - Beaurlaubungen

An dieser Stelle möchte ich Sie auf folgende Rechtssituation  hinweisen, damit Missverständnisse und Enttäuschungen nicht eintreten. Es geht  um die Urlaubsregelung vor und nach den Ferienzeiten:

 

„Urlaub in Verbindung mit Ferien“

Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem    Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen    beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern grundsätzlich    spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem    Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen    Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der    Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu stellen und zu    begründen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die    jeweilige Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schulakten zu    nehmen.


Wer in Zukunft nicht auf diese Weise verfährt, kann nicht  beurlaubt werden und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Vermeidung des  Verkehrschaos am ersten oder zweiten Ferientag ist kein Beurlaubungsgrund.

Bitte denken Sie bei einer Krankheit Ihres Kindes an die  schriftliche Entschuldigung für die Klassenlehrer/innen oder Fachlehrer/innen  spätestens am 3. Fehltag

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung