2024 | 2025 | 2026 | |
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Ostern/Frühjahr | 25.03. – 13.04. | 07.04. – 21.04. | 30.03. – 10.04. |
Sommer | 15.07. – 23.08. | 07.07. – 15.08. | 29.06. – 07.08. |
Herbst | 14.10. – 25.10. | 06.10. – 18.10. | 05.10. – 17.10. |
Weihnachten | 23.12. – 10.01. | 22.12. – 10.01. | 23.12. – 12.01. |
Es ist immer der erste und letzte Ferientag (Montag bzw. Samstag) angegeben.
An dieser Stelle möchte ich Sie auf folgende Rechtssituation hinweisen, damit Missverständnisse und Enttäuschungen nicht eintreten. Es geht um die Urlaubsregelung vor und nach den Ferienzeiten:
„Urlaub in Verbindung mit Ferien“
Schülerinnen und Schüler können unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen beurlaubt werden. Entsprechende Anträge sind von den Eltern grundsätzlich spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Urlaubs (wenn er vor einem Ferienabschnitt liegt) bzw. spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts (wenn der Urlaub nach diesem Ferienabschnitt liegt) bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu stellen und zu begründen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet über die jeweilige Beurlaubung. Der Antrag mit Entscheidungsvermerk ist zu den Schulakten zu nehmen.
Wer in Zukunft nicht auf diese Weise verfährt, kann nicht beurlaubt werden und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Vermeidung des Verkehrschaos am ersten oder zweiten Ferientag ist kein Beurlaubungsgrund.
Bitte denken Sie bei einer Krankheit Ihres Kindes an die schriftliche Entschuldigung für die Klassenlehrer/innen oder Fachlehrer/innen spätestens am 3. Fehltag
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Am Kirchgarten 5
34132 Kassel
Telefon: 0561 7873410
Fax: 0561 787883410
Email: poststelle@brueckenhof.kassel.schulverwaltung.hessen.de
Birgit Hesse
Sandra Kutzner
Daniela Grbavac
Stadt Kassel
vertreten durch: Dr. Schoeller (Oberbürgermeister)
Obere Königsstr. 8
34117 Kassel
Telefon: 0561 787-0
info@stadt-kassel.de
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